Fachkompetenz, auf die Sie bauen können
Als zertifizierter Sachverständiger biete ich Ihnen fachlich fundierte, unabhängige und nachvollziehbare Bewertungen – für Gerichte, Versicherungen, Behörden oder private Auftraggeber.
Ich erstelle Sachverständigenberichte und schriftliche Gutachten, die klar, verständlich und gerichtsfest formuliert sind.
Der Begriff „Sachverständiger“ verpflichtet zu Neutralität, Integrität und überdurchschnittlicher Fachkenntnis. Ich nehme diese Verantwortung ernst – für Sie und für die Qualität meiner Arbeit.
Meine Leistungen im Überblick
– Erstellung von Sachverständigenberichten & Gutachten
– Technische Beweissicherung und Ursachenermittlung
– Erstberatungen & Ortstermine zur Einschätzung des Aufwandes
– Fachliche Unterstützung bei Streitfällen rund um Bauschäden, Feuchtigkeit, Schimmel u. v. m.
Erstberatung & Einschätzung – Ihr Einstieg
Sie möchten wissen, ob sich ein Gutachten lohnt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen?
Ich biete Ihnen einen ersten Ortstermin mit einer mündlichen Erstberatung und orientierenden, zerstörungsfreien Messungen.
Kostenrahmen:
250 € – 500 €, je nach Zeitaufwand (ca. 1–2 Stunden)
Wichtig: In diesem Termin erfolgt keine tiefgreifende Ursachenanalyse (z. B. Schimmelbeprobung, Laboruntersuchung), sondern eine realistische fachliche Einschätzung, ob ein schriftliches Gutachten notwendig und sinnvoll ist.
Terminvereinbarung per E-Mail an
bernhardbeyer-sv@outlook.de
oder ganz einfach über das [Kontaktformular].
Kostenvorschuss – ein transparenter Start
Ein Kostenvorschuss ist im Sachverständigenwesen üblich und sorgt auf beiden Seiten für Sicherheit und Fairness.
Im privaten Bereich beträgt dieser in der Regel 50–70 % der geschätzten Auftragssumme. Die genaue Einschätzung erfolgt nach dem Ersttermin oder in der Erstberatung.
Die Tätigkeit beginnt, sobald der Vorschuss eingegangen ist bzw. die Honorarkosten gesichert sind.
Vergütung & Abrechnung
Für Gerichte:
Die Abrechnung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Für private Auftraggeber:
Ich arbeite auf Basis individueller Honorarvereinbarungen. Die Abrechnung erfolgt transparent nach dem JVEG-Stundensatz:
105 € / Stunde (Honorargruppe 4.3 – Schadenfeststellung und Ursachenermittlung).
Wichtig: Ich bin Kleingewerbetreibender nach § 19 UStG und weise keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus.
Pauschalangebote biete ich nicht an, denn: Nur eine faire Einzelabrechnung stellt sicher, dass Sie genau das zahlen, was tatsächlich geleistet wurde.
Jede Rechnung enthält eine transparente Auflistung aller Einzelleistungen:
– Fahrtzeiten & Kilometerpauschale
– Akten- und Unterlagenprüfung
– Vorbereitung, Durchführung & Nachbereitung von Ortsterminen
– Einsatz von Messtechnik
– Erstellung von Sachverständigenberichten & Gutachten
– Schriftverkehr mit Auftraggebern, Behörden und Beteiligten
– Hotel- & Reisekosten (falls erforderlich)
– Laborkosten, Akteneinsichten, Gebühren
– Fremdleistungen & Hilfsmittel
Barzahlungen sind ausgeschlossen. Sie erhalten stets eine förmliche Rechnung mit vollständiger Aufstellung aller Leistungen.
Ortstermin – sachlich, neutral, zuverlässig
Ich übernehme die vollständige Organisation und Durchführung des Ortstermins – professionell, effizient und unabhängig.
Bei Gerichtsgutachten: Schriftliche Einladung aller Beteiligten
Bei Privatgutachten: Terminabstimmung individuell und flexibel
Im Ortstermin erfolgt die technische Beweissicherung – sachlich, nachvollziehbar und gerichtsfest.
Im Gerichtsverfahren gilt der Sachverständige als „richterlicher Augenschein“ – eine Aufgabe, die Vertrauen, Neutralität und Präzision erfordert. Genau dafür stehe ich.
Keine Gefälligkeitsgutachten – 100 % neutral
Ich erstelle keine Parteigutachten. Als Sachverständiger bin ich zur Neutralität verpflichtet – alles andere wäre unseriös.
Auch Zeugenbefragungen sind nicht Teil meiner Tätigkeit – das ist Aufgabe des Gerichts.
Was Sie von mir erhalten, sind technisch fundierte, objektive und verständliche Sachverständigenberichte, die belastbar und nachvollziehbar sind – für alle Beteiligten.